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Umgang mit Geld - Private Finanzen

Kreditangebote vergleichen

Vor der Kreditaufnahme sollten Angebote von verschiedenen Banken eingeholt und verglichen werden. Unterschiede können nicht nur bei den Zinssätzen für die Kredite bestehen, sondern auch bei den anderen Kreditkosten. Dazu zählen vor allem die Bearbeitungskosten, die zwei bis drei Prozent der Kreditsumme ausmachen können. Weiterhin können Abschläge bei der Auszahlung des Kredits sowie Prämien für eine Restkreditversicherung, die im Todesfall die Restschuld begleicht, Kosten verursachen.

Für den Vergleich der Gesamtkosten von Ratenkrediten mit festgeschriebenen Zinssätzen wird der effektive Jahreszins herangezogen. Der effektive Jahreszins berücksichtigt die Zinszahlungen, die Bearbeitungsgebühren sowie die Abschläge bei der Auszahlung. Prämien für die Restkreditversicherung werden bei der Ermittlung des effektiven Jahreszinses hingegen nicht berücksichtigt, es sei denn, die Bank verlangt eine solche Restschuldversicherung zwingend für die Kreditgewährung. Daher lohnt es sich nachzufragen, wie teuer der Kredit  mit und ohne Abschluss einer Restschuldversicherung wird und ob diese Kosten im effektiven Jahreszins enthalten sind. 

Der Kreditvertrag muss alle für den Verbraucher wesentlichen Bedingungen enthalten, wie die Angaben über den Nettokreditbetrag, die Modalitäten der Kreditrückzahlung, den effektiven Jahreszins, die Kosten der Restschuldversicherung und die zu bestellenden Sicherheiten. Außerdem wird dem Kreditnehmer ein schriftliches Widerspruchsrecht eingeräumt: Er kann innerhalb von einer Woche ohne nachteilige Folgen vom Vertrag zurücktreten.

 

Unterschiedliche Zinssätze

Bei den Zinssätzen werden entweder Jahreszinssätze oder Monatszinssätze angeboten, die auf unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen basieren. Der Monatszinssatz wirkt zwar auf den ersten Blick niedriger, dies muss aber nicht zwingend der Fall sein. Für einen Vergleich der Kreditkosten wird besser der effektive Jahreszins herangezogen, der auf einer einheitlichen Berechnungsgrundlage basiert.

 

Abschläge

Mit der Kreditaufnahme kann mit der Bank ein Disagio vereinbart werden. Dabei handelt es sich um einen Abschlag von der vereinbarten Kreditsumme, der gewöhnlich in Prozent ausgedrückt wird. Wird bei einem Kredit über 100.000 Euro ein Disagio von 5 Prozent (5.000 Euro) vereinbart, so werden nur 95.000 Euro ausbezahlt. Allerdings müssen die vollen 100.000 zurückgezahlt werden, die auch als Grundlage zur Berechnung der Zinsen dienen. Der Abschlag verteuert die Kreditaufnahme. Dass dennoch ein Disagio vereinbart wird, kann mit der Vereinbarung eines niedrigeren Zinssatzes zusammenhängen. Dadurch wird die spätere monatliche Belastung niedriger gehalten. Ursprünglich diente der Abschlag zur Deckung der mit der Kreditvergabe zusammenhängenden Kosten.

 

Sicherheiten

Je nach Einzelfall verlangen Banken Sicherheiten für die Kreditvergabe. Bei Ratenkrediten kommt häufig die Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen zum Einsatz. Kommt der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, legt die Bank die vom Kreditnehmer unterschriebene Lohnabtretung dem Arbeitgeber vor. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, anstelle des Kreditnehmers der Bank bis zur Pfändungsgrenze das Gehalt auszuzahlen.