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Finanzmärkte - Die Börse

Warenterminbörsen

 

Warenterminbörsen sind ursprünglich aus dem Handel mit Agrarprodukten entstanden, die naturgemäß hohen Preisschwankungen unterliegen. Mit der Einführung von Warenterminbörsen sollen Liefersicherheit und Preisstabilität gesichert werden. 

Gehandelt wird an Warenterminbörsen mit standardisierten Lieferverpflichtungen, den so genannten Kontrakten. Darin sind Menge, Qualität und Lieferkonditionen genau festgelegt. Der Handel ist übrigens anonym, d.h. er findet nicht  direkt zwischen Käufer und Verkäufer statt, sondern wird über eine besondere Abrechnungsstelle - auch Clearingstelle genannt - abgewickelt.

Eigentlich müssen Futures am Ende ihrer Laufzeit erfüllt werden, d.h. der Weizen muss zum Beispiel geliefert werden. Standardisierte Kontrakte und anonymer Handel ermöglichen es den Marktteilnehmern aber, sich durch den Abschluss eines Gegengeschäfts von der Erfüllungspflicht zu befreien. Dazu wird vor ihrer Fälligkeit, bei einer Verkaufsverpflichtung in gleicher Höhe und zum gleichen Termin, eine Kaufverpflichtung erworben und umgekehrt. Dieser Vorgang wird auch Glattstellung genannt. 

Durch die Glattstellung kann jeder Marktteilnehmer zu jeder Zeit aus dem Geschäft aussteigen. Dabei ist die Glattstellung durch ein entsprechendes Gegengeschäft an Warenterminbörsen die Regel. Nur ein bis drei Prozent der Futures wird bei Fälligkeit durch eine Warenlieferung erfüllt. Der Rest wird durch entsprechende Gegengeschäfte glattgestellt. Die Differenz zwischen den vorhandenen und benötigten Kauf- und Verkaufskontrakten ergibt den Gewinn oder Verlust, der an der Warenterminbörse erzielt worden ist.

Warenterminbörsen

Warentermingeschäfte waren in Deutschland über 100 Jahre verboten. Erst seit 1998 ist an der Börse in Hannover erstmals wieder eine Warenterminbörse beheimatet. Dort können Futures auf Braugerste, Kartoffeln, Schweine und Weizen gehandelt werden.