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Finanzmärkte - Die Börse

Gewinn- und Verlustausgleich

 

Der Käufer oder Verkäufer eines Kontrakts ist der Preisentwicklung des Terminmarktes ausgesetzt. Schwanken durch Angebot und Nachfrage die Kurse des Kontraktes, wirkt sich dies direkt auf seinem Geschäftskonto aus. 
An der Warenterminbörse in Hannover wird täglich der Schlusskurs  mit dem Vortageswert verglichen und der entsprechende Gewinn und Verlust auf dem Geschäftskonto verbucht. Im Beispiel erzielt der Käufer am ersten und dritten Tag einen Gewinn und am zweiten Tag einen Verlust. 
Dabei muss das Geschäftskonto immer ein bestimmtes Mindestguthaben aufweisen. Im Beispiel sind dies 480 Euro beim Käufer eines Weizenkontrakts über 50 Tonnen. 
Weist das Geschäftskonto nach Verrechnung des Verlustes durch die Clearingstelle kein ausreichendes Guthaben auf, müssen die Kontoinhaber Geld sofort nachschießen. Die Forderung zur Aufstockung des Kontos wird auch Margin Call genannt. Im Beispiel erfolgt am zweiten Tag ein Margin Call, weil nach Abzug des Verlusts 200 Euro fehlen. 

 

 

Gewinne und Verluste werden jeden Tag verrechnet, damit bei der Glattstellung die Kursunterschiede der vergangenen Zeit bereits ausgeglichen sind. Außerdem soll dadurch die Zahlungsunfähigkeit eines Teilnehmers durch zu hohe aufgelaufene Verluste verhindert werden. Der Käufer kann übrigens jederzeit aus dem Geschäft aussteigen, indem er eine entsprechende Gegenposition eröffnet. Würde er dies am zweiten Tag machen, bliebe er auf den 200 Euro Verlust sitzen.