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Finanzmärkte - Geldpolitik

Aufsicht über Banken

 

Banken, aber auch Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungen unterliegen einer Aufsicht, um Zusammenbrüche dieser Institute zu verhindern und ein stabiles Finanzsystem zu gewährleisten.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) ist für die Bankenaufsicht, die Versicherungsaufsicht, die Wertpapieraufsicht (Asset Management) und die Bekämpfung von Geldwäsche zuständig. Die Bundesanstalt sichert mit ihrer Solvenzaufsicht die Zahlungsfähigkeit von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen. Durch ihre Marktaufsicht setzt die BAFin zudem Verhaltensstandards durch, die das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wahren sollen. Bei der Aufsicht liegt das Hauptaugenmerk darauf, dass die Institute genügend Eigenkapital und Liquidität vorhalten und angemessene Risikokontrollmechanismen installiert haben.

Die Deutsche Bundesbank wirkt ebenfalls an der laufenden Bankenaufsicht mit. Sie wertet u. a. die einzureichenden Berichte und Meldungen der Kreditinstitute aus und prüft, ob die Ausstattung mit Eigenkapital und die Verfahren zur Risikosteuerung angemessen sind.

BAFin

Die BAFin ist am 1. Mai 2002 aus dem Zusammenschluss der Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred), dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) und dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) hervorgegangen.