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Finanzmärkte - Finanzierungsentscheidung

Sicherheiten für das Darlehen

Banken gewähren in der Regel nur dann für eine Immobilie ein Darlehen, wenn als Sicherheit eine Grundschuld oder eine Hypothek im dazugehörigen Grundbuch eingetragen wird. Sollte der Darlehensnehmer zahlungsunfähig werden, können die Banken durch den Verkauf, die Versteigerung oder die Nutzung der Immobilie ihr geliehenes Geld zurückerhalten.

Das Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt. Der Eintrag der Grundschuld oder der Hypothek kann nur von einem Notar gegen ein entsprechendes Honorar vorgenommen werden. In der Praxis hat sich von den beiden Sicherheiten die Grundschuld weitgehend durchgesetzt.

Kommt es bei widrigen Umständen zu einer Zwangsversteigerung, erhalten die Gläubiger nach einer im Grundbuch eingetragenen Rangfolge ihr Geld. Bankendarlehen werden in der Regel im ersten Rang eingetragen, während Bausparkassen sich zum Beispiel auch mit dem zweiten Rang zufrieden geben. Vergeben Banken Kredite im zweiten Rang, verlangen sie wegen des höheren Risikos einen höheren Zinssatz.

 

 

Grundschuld

Anders als eine Hypothek kann die Grundschuld zum Beispiel für ein Anschlussdarlehen bei der gleichen Bank verwendet werden, ohne dass eine kostenpflichtige Änderung im Grundbuch erforderlich wird.